Irmela Mensah Schramm Gedanken nach Hanau Demo
Gedenken allein verhindert nicht
Hass
Gleichgültigkeit
Behördenversagen
Gewalt gegen Mitmenschen
Kriminalisierung von Engagement
Ausgrenzungsaktionen untereinander
Handeln ist entscheidend
Gedenken als eine Pflicht zur Verantwortung – denn es lässt sich nichts rückgängig machen !
Nicht mit Lippenbekenntnissen, sondern mit Mut und langem Atem besteht die Chance, eine Fortsetzung der rassistischen Gewalt zu verhindern!
Bei der Demo am 19. Februar 2023 am Hermannplatz wollten Polizisten zwei Mal gegen mich vorgehen. Wie sonst jedes Mal, wenn sie mich beim über sprayen von Hassschmierereien antreffen. Mit der Begründung:
Verstoß gegen den § 86a Strafgesetzbuch (StGB): Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Auf meinem Plakat war ein ein Foto mit einem Hakenkreuz Graffiti, das ich fotografierte hatte, bevor ich es unkenntlich machte, in dem ich es übersprühte.
Ich reagierte sehr deutlich mit dem Hinweis, dass ich Nazipropaganda sofort unkenntlich mache.
Es ist sehr wichtig, dass die Polizei tatsächlich dann reagiert, wenn ich Hass Schmierereien und Sticker Funde Anzeige. Erfahrungsgemäß werden die Funde nicht entfernt, den Tätern gegenüber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, jedoch geht die Polizei deswegen immer wieder gegen mich mit Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung vor.
Hassschmiererei an Wänden zu belassen ist Ok, die Hassschmiererei zu etwas schönem gestalten ist Sachbeschädigung. Nach diesem Disput wurde ich während der Demonstration in Ruhe gelassen.
Irmela Mensah Schramm zum erlebten am 19.02.2023
Da Irmela und Ihre Projekte, insbesondere die Workshops mit Schulklassen, in denen Kinder Hassschmierereien zu etwas schönem gestalten, für mich sinn- und wertvoll sind, habe ich Irmela gerne in Ihren eigenen Worten wiedergegeben.
Irmela`s Website www.hass-vernichtet.de